Berechtigungen

Tafelkunden, Berechtigungsausweis

Einen Berechtigungsausweis für die Tafel erhalten Personen bzw. Haushalte,

  • die im ALG II-Bezug stehen bzw. ihr Einkommen nach SGB II aufstocken müssen
  • die eine Grundsicherung der Rente oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten
  • die ein geringes Haushaltseinkommen nach einer bestimmten Einkommensgrenze haben bzw. denen o.g. Leistungen zustehen
  • die in Einzelfällen nach Ermessen der jeweiligen Sozialpädagogin in den nachfolgend genannten Stellen als bedürftig anzusehen sind oder ein Empfehlungsschreiben eines Pfarramtes vorlegen.

Einen Berechtigungsausweis können Bedürftige bei folgenden Stellen beantragen:

  • Beim Caritasverband des Landkreises Lichtenfels –Soziale Beratung, Schloßberg 2 in Lichtenfels, Tel.: 09571/939160
  • Bei der KASA-Stelle des Diakonischen Werkes Kronach-Ludwigsstadt/Michelau, Hutweidstraße 3 in Michelau, Fr. Berner, Tel.: (0 95 71) 97 17 37
  • Direkt bei der Tafel Lichtenfels plus, am Ausgabetag, immer mittwochs, ab 12.45 Uhr - 15.15 Uhr, Ausgabestelle, Conrad-Wagner-Straße, Lichtenfels