Mitgliederversammlung
Mitglieder des Vereins können werden:
- die Evang.-Luth. Kirchengemeinden aus den Dekanatsbezirken Kronach-Ludwigsstadt und Michelau
- die in den beiden Dekanatsbezirken bestehenden Vereine der Diakonie, soweit sie dem Diakonischen Werk der Evang.-Luth. Kirche in Bayern angeschlossen sind
Mitgliederversammlung:
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt
- Die Einladung erfolgt schriftlich, mindestens 14 Tage vor der Versammlung unter Angabe von Ort, Zeitpunkt und Tagesordnung. Die Versammlung wird von dem/der 1. Vorsitzenden des Aufsichtsrates, bei dessen/deren Verhinderung von dem/der 2. Vorsitzenden des Aufsichtsrates, einberufen und geleitet
- Anträge an die Mitgliederversammlung müssen mindestens acht Tage vorher, schriftlich bei dem/der 1. Vorsitzenden des Aufsichtsrates eingereicht werden. Diese Anträge werden in der Mitgliederversammlung bekannt gegeben
- Abstimmungs- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder
Der Mitgliederversammlung obliegen u. a.:
- Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und des Aufsichtsrates und des vom Aufsichtsrat festgestellen Jahresabschlusses
- Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates
- Wahl und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates
- Beratung und Beschlussfassung über ordnungsgemäß gestellte Anträge
- Beschlussfassung über die Höhe des Mitgliedsbeitrages